erfreulicherweise konnten wir uns mit dem Anwalt der Gegenseite außergerichtlich einigen:
Das Düsseldorfband in der aktuellen Version MIT dem Radschläger darf noch bis zum 31.10.2018 gewerblich genutzt werden, danach muss es aus dem Verkauf genommen werden.
Produzent*innen, die z.B. Schlüsselanhänger nähen und nur kurze Stücke des Bandes verwenden, können die Bereiche des Bandes OHNE den Radschläger auch später gewerblich nutzen → nur der Radschläger darf nicht mehr abgebildet werden.
Falls Ihr noch Restbestände habt, die Ihr nicht verwenden könnt, meldet Euch gerne bei mir.
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