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Winterurlaub: Der nächste Versandtag ist der 02.01.2025!
Viele Grüße und eine gute Zeit bis dahin!

!!!!! ACHTUNG !!!!! ABMAHNUNG!!!!! DÜSSELDORF !!!!!!

Geposted von haendisch am


Liebe Händisch-Design-Kund*innen,

leider habe ich heute erfahren, dass zwei unserer Kundinnen wegen der gewerblichen Nutzung des DÜSSELDORF-Webbandes abgemahnt wurden.

Konkreter wegen der Abbildung der Figur des Radschlägers (die auf dem Kopf stehende Figur neben dem Schriftzug), hier wird eine Urheberrechtsverletzung angenommen.

Wir haben sofort mit unseren Anwälten Kontakt aufgenommen, um selbst weitere Informationen zu bekommen – diese stehen aber noch aus.

Bei früheren Gesprächen beim DPMA bzw. lokalen Markenrechtsanwälten galt bis jetzt die Info, dass Gebäude/Gegenstände im öffentlichen Raum durch die Panoramafreiheit abgesichert seien und abgebildet werden dürfen.

Meine Anwältin hat mir geraten, alle Angebote und Abbildungen des Bandes vorsorglich im Internet zu entfernen (Bis jetzt ist bei uns noch keine Abmahnung ins Haus geflattert, das wird aber nur eine Frage der Zeit sein.)

Ich habe den Sachverhalt nur über Dritte erfahren und habe daher keine konkreteren Angaben, würde Euch jedoch vorsorglich empfehlen, das DÜSSELDORF-Band und damit hergestellte Produkte vorsorglich im Internet zu entfernen, bis genaueres bekannt ist, bzw. meine Anwältin sich geäußert hat.

Es tut mir sehr leid und ich hoffe, dass sich die Angelegenheit schnell klärt.

Freitag morgen, den 24.08 habe ich einen Termin und kann erst nachmittags auf Eure Emails etc. reagieren.

Viele Grüße sendet
Ariane Bromma


UPDATE September:

Liebe Händisch-Design-Kund*innen,
erfreulicherweise konnten wir uns mit dem Anwalt der Gegenseite außergerichtlich einigen: Mein Anwalt geht davon aus, dass es sich um keine Urheberrechtsverletzung gehandelt hat; dies hätte aber nur ein Gericht endgültig entscheiden können, und diesen Weg wollte ich nicht einschlagen.

Das Düsseldorfband in der aktuellen Version MIT dem Radschläger darf noch bis zum 31.10.2018 gewerblich genutzt werden, danach muss es aus dem Verkauf genommen werden.

Produzent*innen, die z.B. Schlüsselanhänger nähen und nur kurze Stücke des Bandes verwenden, können die Bereiche des Bandes OHNE den Radschläger auch später gewerblich nutzen → nur der Radschläger darf nicht mehr abgebildet werden.

Falls Ihr noch Restbestände habt, die Ihr nicht verwenden könnt, meldet Euch gerne bei mir.

Bis dahin.


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    Julien Menneberger am

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